10 Jahre Garantie

Der Endabnehmer der Produkte von C + P Möbelsysteme GmbH & Co. KG hat bei einem Kauf dieser Produkte von einem Händler/Unternehmer in der Europäischen Union gesetzliche Gewährleistungsrechte, die durch diese Garantiebedingungen nicht eingeschränkt werden.

Der Hersteller C + P Möbelsysteme GmbH & Co. KG gewährt zusätzlich 10 Jahre Garantie auf das mit dem Garantieversprechen beworbene Produkt Schrank.

Das verlängerte Herstellerversprechen gilt nur gegenüber dem ersten Endabnehmer und ist nicht übertragbar.
Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Rechnungsdatum.
Der räumliche Geltungsbereich der Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich auf die Länder der Europäischen Union.

In den Nicht – EU – Ländern gelten bezüglich der Gewährleistung die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Allgemeine Garantieversprechen seitens des Herstellers darüber hinaus sind aufgrund der Komplexität der Prüfung und Abwicklung hierbei leider nicht möglich. Ein Entgegenkommen seitens des Herstellers darüber hinaus aus Kulanz kann jeweils nur als individuelle Einzelentscheidung geprüft werden.

Sollten während dieses Zeitraums Materialfehler oder Herstellungsfehler an der erworbenen Ware auftreten, so gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel
  • Fracht- und Fahrtkosten bis zu 2 Jahre nach Lieferung (nach Ablauf von 2 Jahren behält sich C + P Möbelsysteme GmbH & Co. KG vor Fracht- und Fahrtkosten zu berechnen).


Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber:

C + P Möbelsysteme GmbH & Co. KG
Boxbachstr. 1
35236 Breidenbach
Deutschland

Ansprechpartner auf www.cp.de

Ausgeschlossen von unserer Garantie sind Garantieansprüche bei Schäden an der Ware durch:

  1. nicht bestimmungsgemäßen Einsatz,
  2. unsachgemäße oder missbräuchliche Handhabung (z.B. Überbelastung, Überdrehen der Türen gegen Anschlag,…)
  3. unsachgemäßen Transport,
  4. Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung (bereitgestellt auf www.cp.de),
  5. Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen und/oder Nichteinhaltung von Belastungsangaben,
  6. Gewaltanwendung (z. B. bewusste Überbeanspruchung, Vandalismus, Aufbruch, Fall),
  7. Reparaturversuche in Eigenregie,
  8. eigenständige Demontage und Wiederzusammenbau der Produkte z.B. zwecks Umzug/räumliche Veränderung,
  9. vom Kunden explizit geforderte Sonderausführungen/Modifikationen,
  10. vom Kunden selbst oder durch ihm beauftragte Monteure eingebauten/endmontierten Bauteilen (fehlerhafte Montage);
  11. nicht übliche bzw. extreme Umwelteinflüsse (starke Hitze, hohe Feuchtigkeit/Nässe, Außenanwendung, Beschädigungen durch Raumreinigung etc.),
  12. Reinigung der Flächen mit nicht vom Hersteller empfohlenen Reinigungsmitteln,
  13. üblichen Verschleiß (für Verschleißteile wie z.B. - Aufzählung ohne Anspruch auf Vollständigkeit - : Schließanlagen, Auszugsschienen, Rollenführungen, Befestigungselemente, das natürliche Verblassen lackierter Oberflächen, können für uns nur die von unseren Lieferanten gewährten Gewährleistungs- und/oder Garantiebedingungen weitergegeben werden),
  14. elektrische Komponenten.


Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z.B. durch Einschicken der Ware, Dokumentation des Produktfehlers z.B. mit Foto oder Film, gewährten Zugang zwecks Begutachtung). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit der Garantiegeber prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen. Ferner müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich diese Daten nicht aus der Rechnungskopie ergeben sollten.

Ergibt eine Prüfung des Garantiegebers, dass das gemeldete Fehlerbild kein Garantiefall ist, behält sich C+P Möbelsysteme GmbH & Co. KG vor, die für Prüfung und Regulierung entstandenen Aufwände und Kosten dem Melder des Garantiefalls in Rechnung zu stellen.

Wichtiger Hinweis: Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber folglich unberührt. Dieses Garantieversprechen des Herstellers verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.

Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.

C + P Möbelsysteme GmbH & Co. KG

14.03.2023

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