Alle gültigen Gesetze und Verordnungen und alle anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen der jeweils anzuwendenden Rechtssysteme auf nationaler und internationaler Ebene sind einzuhalten.
Jede Form von Zwangsarbeit ist verboten. Darunter fällt ausdrücklich auch Gefangenenarbeit. Das Unternehmen hat seine Mitarbeiter jederzeit mit Würde und Respekt zu behandeln und diese vor psychischer oder physischer Nötigung jeglicher Art zu schützen. Die persönliche Bewegungsfreiheit eines Mitarbeiters darf durch keine Regelung eingeschränkt werden. Die Mitarbeiter können frei darüber entscheiden, das Unternehmen nach angemessener Kündigung gemäß geltendem Gesetz zu verlassen. Von den Mitarbeitern darf seitens des Arbeitgebers keine Geld- oder Ausweispapierhinterlegung verlangt werden.
Alle Mitarbeiter haben das Recht, Gewerkschaften ihrer Wahl zu bilden, ihnen beizutreten und sie zu organisieren und in ihrem Namen kollektiv mit dem Unternehmen zu verhandeln, soweit dies die Landesgesetze erlauben. Für den Fall, dass innerstaatliche Normen diese Rechte einschränken, gestatten wir den freien und unabhängigen Zusammenschluss von Beschäftigten zum Zweck der Verhandlungsführung.
Kinderarbeit ist gemäß den Konventionen der ILO und der Vereinten Nationen verboten. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung beträgt 15 Jahre und darf nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht endet. Jugendliche Arbeitnehmer sind besonders zu schützen. Alle Arbeitszeitregelungen zum Schutz von jugendlichen Arbeitnehmern müssen eingehalten werden. Darüber hinaus dürfen jugendliche Arbeitnehmer unter keinen Umständen mehr als acht Stunden täglich oder in einer Nachtschicht arbeiten.
Alle Arbeitnehmer sind angemessen zu entlohnen. Der gezahlte Lohn sollte bei Vollbeschäftigung zur Deckung der Grunderfordernisse der Arbeitnehmer mindestens ausreichen. Gesetzlich anwendbare Mindestlöhne werden eingehalten.
Es gilt die maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit entsprechend der nationalen Gesetzgebung.
Sämtliche Formen von Korruption oder Bestechung sind untersagt. Wir tolerieren diese in keiner Form und haben entsprechende Systeme zu deren Bekämpfung errichtet. Als Handlungsleitfaden dienen die Richtlinien von Transparency International und der OECD. Die Geschäftsleitung, die von einem mit gesellschaftsfernen Personen besetzten Aufsichtsrat kontrolliert wird, hat aufgrund flacher Hierarchien grundsätzlich detaillierte Kenntnisse von wesentlichen Einzelvertragsabschlüssen und deren Hintergründen. Somit sind Korruptions- und Kartellrechtsrisiken generell minimiert. Zusätzlich verhindern die Anwendungen des Vier-Augen- und stichprobenweise auch des Sechs-Augen-Prinzips unstatthaftes Handel auf allen Ebenen.
Wir verhalten uns fair im Wettbewerb und beachten die geltenden Kartellgesetze. Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention werden eingehalten.
Umgehungen der Regelungen dieses Verhaltenskodexes oder des geltenden Rechts durch den Einsatz von Leiharbeit, durch vorgetäuschte Ausbildungsprogramme, durch Subunternehmervergabe, Heimarbeit o.ä. dürfen nicht vorgenommen werden.
C + P etabliert in seinen Produktionsstätten eine Prozedur, die es den Mitarbeitern ermöglicht, sich anonym zu beschweren. Es werden keinerlei Repressalien gegen Mitarbeiter ausgeübt, die auf Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder die Inhalte dieses Verhaltenskodex hinweisen. Die Mitarbeiter dürfen nicht daran gehindert werden, solche Mitteilungen zu machen.
C + P verfügt über interne Richtlinien und Systeme zur Umsetzung der Anforderungen aus diesem Verhaltenskodex. Wir haben ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 ff, ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 ff und ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 ff zertifiziert.
Breidenbach, 20.01.2020
C + P GmbH & Co. KG
Tomas Kirschenfauth
Vorsitzender der Geschäftsführung